Der Fachanwalt definiert sich als Rechtsanwalt mit herausragenden Fachkenntnissen und besonderer praktischer Erfahrung auf einem bestimmten Rechtgebiet, zum Beispiel in meinem Falle im Familienrecht und Erbrecht.

Der Titel "Fachanwalt" wird von der zuständigen Anwaltskammer vergeben. Für mich ist die Rechtsanwaltskammer beim Oberlandesgericht Bamberg zuständig. Der Erwerb des Titels "Fachanwalt" ist an die Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Stunden Unterricht in mehreren Zeitabschnitten und die Absolvierung von schriftlichen Arbeiten unter Prüfungsbedingungen geknüpft. Die praktische Erfahrung ist durch eine anonymisierte Fallsammlung spezifischer gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeiten nachzuweisen.

Nach der Zulassung als Fachanwalt muß jährlich ein Mindestmaß der Teilnahme an Fortbildungdveranstaltungen gegenüber der zuständigen Anwaltskammer nachgewiesen werden.

Die Lektüre von Fachzeitschriften und die Befassung mit der obergerichtlichen aktuellen Rechtssprechung ergänzt die Pflichtfortbildung.