Allein die Trennung zwischen Eheleuten hat in der Regel noch keine Auswirkungen auf die gesetzliche oder bereits testamentarisch getroffene Erbfolge. Solche ergeben sich nach den gesetzichen Regelungen meist erst durch die begründete Einleitung des Scheidungsverfahrens oder die Ehescheidung selbst. Hierdurch und durch den oft langen Zeitraum des Getrenntlebens ergibt sich aber die Notwendigkeit der Prüfung bereits verfasster Testamente/Erbverträge und vorzunehmender Rechtshandlungen.

Seminar am 02.10.2020 im DAI Ausbildungscenter Heusenstamm:

Dr. Roman Rodloff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator, Stuttgart