Eine Flugreise ins Ausland bedarf der Zustimmung vom getrenntlebenden Elternteil in der Corona-Pandemie.
Die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils ins Ausland mit den gemeinsamen Kindern ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr; dies gilt auch dann, wenn keine Reisewarnung besteht.
Wenn keine Einigung zustandekommt, entscheidet das Familiengericht. Es kann auf Antrag einem Elternteil die Entscheidungbefugnis darüber übertragen.