OLG Braunschweig, Az 2 UF 88/20, Beschluß vom 30.07.2020:

Eine Flugreise ins Ausland bedarf der Zustimmung vom getrenntlebenden Elternteil in der Corona-Pandemie.

Die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils ins Ausland mit den gemeinsamen Kindern ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr; dies gilt auch dann, wenn keine Reisewarnung besteht.

Wenn keine Einigung zustandekommt, entscheidet das Familiengericht. Es kann auf Antrag einem Elternteil die Entscheidungbefugnis darüber übertragen.