Aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Erb-, Familien- und Sozialrecht:
Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, z.B. steuergünstig eine Immobilie mit Nießbrauchvorbehalt; Überleitung von Ansprüchen von Sozialträgern; Selbstbehalt und Einkommensgrenzen, u.a.