Haustiere sind rechtlich Sachen und können nicht erben.

Man kann eine vertrauenswürdige Person als Erben einsetzen mit der Auflage, sich um das geliebte Haustier zu kümmern.

Formulierungsvorschlag von Rechtsanwältin Stephanie Herzog, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein:

"Mein Erbe wird beschwert mit der Auflage, sich fürsorglich um meine Katze Mau bis zu ihrem Tod zu kümmern und sie mit ihrem Lieblingsfutter zu versorgen".

Auch ein Vermächtnis kann mit einer derartigen Auflage versehen werden.

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