Vererbbarkeit eines Digitalen Nachlasses
Mit einem Urteil vom 12.07.2018 Aktenzeichen: III ZR 183/17 hat der Bundesgerichtshof eine höchstrichterliche Entscheidung dazu getroffen, daß ein Konto bei einem sozialen Netzwerk vererbbar ist. Die Erben haben unter anderem einen Auskunftsanspruch gegen den Diensteanbieter auf Bekanntgabe der Zugangsdaten. Zu beachten ist das "postmortale Persönlichkeitsrecht".