Hierzu die Meinung des Oberlandesgerichts Jena in einem Urteil vom 28.10.2016, Aktenzeichen 7 U 152/16: Anscheinsbeweis gegen Linksabbieger: Kollidiert ein Überholer mit einem Linksabbieger, so tritt die einfache Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs gegen den Verstoß des Linksabbiegers gegen seine doppelte Rückschaupflicht vollständig zurück, selbst wenn dieser (Verstoß) nur aufgrund eines Anscheinsbeweises feststeht.