Der Deutsche Anwaltsverein hat Reformvorschläge unterbreitet, um den nachehelichen Ehegattenunterhaltsanspruch planbarer zu machen. Der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz soll wieder stärker betont werden. Die derzeit unüberschaubaren und zum Teil nicht nachvollziehbaren Unterhaltstatbestände sollen auf drei klare Grundgedanken zurückgeführt werden: Betreuungsunterhalt auf drei Jahre nach der Geburt des Kindes ohne Anrechnung von etwaigen Einkünften; Kompensationsunterhalt nicht mehr nach den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern Maßstab soll das frühere Einkommen unter Berücksichtigung von in der Zwischenzeit geänderten Verhältnissen, zum Beispiel Gehaltssteigerungen, sein; Übergangsunterhalt als gleitender Übergang zu einem angemessenen Lebensstandard, befristet in der Regel nicht über zwei Jahre, Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse. Mit diesen Vorschlägen nähert man sich wieder dem damals "modernen" Unterhaltsrecht im Zuge der großen Reform 1977 an. Quelle: Newsletter der AG Familienrecht im DAV 06.02.2017