Hat ein Mann, obwohl verheiratet, sich mit einer Frau "verlobt", steht Letzterer wegen der Aufwendungen, die sie im Vertrauen auf das Verlöbnis getätigt hat, ein Schadensersatzanspruch zu und gegebenfalls ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Quelle: Neue Juristische Wochenschrift 2016, S. 3185 zu einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28.07.2016, 13 UF 35/16.