In einem sehr interessanten Aufsatz in der Zeitschrift "ErbR" (Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein) 09/2016 befassen sich Prof. Dr. Lange und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Problem, dass ein Erblasser seine digitalen Verbindungen mit ins Grab nimmt und wie man dem vorbeugen kann. Es sollten bereits zu Lebzeiten Regelungen getroffen werden, beispielsweise Hinterlagung der Passwörter und Zugangsdaten bei -zuverlässigen- Personen. Dies kann auch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht geregelt werden, wobei die Vollmacht über den Tod hinaus gelten sollte. Regelungen nur für den Erbfall nach dem Tod sind schwierig umzusetzen, da nach den Recherchen der Verfasser des Aufsatzes nicht bekannte Zugangsdaten nur unter Schwierigkeiten zu erlangen sind.