Soweit nach neuerer Ansicht des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 29.09.2021, Az. XII ZB 424/20, Beschluss vom 18.05.2022, Az. XII ZB 325/20) beim das gemeinsame Kind im Residenzmodell betreuenden Elternteil im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ein Abzug für Kindesunterhaltsleistungen in Form von Naturalunterhalt auf Grundlage eines Kindesunterhaltsbedarfs aus dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern vorzunehmen ist, vermag sich der Senat dieser Rechtsansicht nicht anzuschließen.

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.Juni 2024, Az. 2 UF 222/23