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2. Tilgt einer der Ehegatten die Kosten für die Grundsteuer und die Grundbesitzabgaben einer im Miteigentum der Ehegatten stehenden Immobilie, befreit er damit auch den anderen Ehegatten von dessen Verbindlichkeit. In einem solchen Fall ist die Berücksichtigung nach dem Gesamtschuldnerausgleich auch im Unterhalsverfahren zuzulassen.

3. Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen eines Pflichtigen erhöht sich, wenn ihm vom Arbeitgeber ein Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt wird, weil er insoweit eigene Aufwendungen erspart.

4. Grundsätzlich kann zur Bemessung der Höhe dieses Vorteils auf die steuerliche soganannte 1 % - Regelung zurückgegriffen werden.

5. Eine abwertende Bewertung kann dann angemessen sein, wenn es sich um einen besonders kostspieligen PKW handelt, der vorrangig Repräsentationszwecken im Rahmen des Arbeitsverhältnisses dient und den der Pflichtige ansonsten niemals angeschafft hätte.

OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2024. Az.: 4 UF 5/23, Quelle: AG Familienrecht