BGH Urteil vom 13.03.2024, Az.: XII ZB 243/23, Quelle: AG Familienrecht
Kindesunterhalt und Gesamtschuldnerausgleich
In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt.