Wenn die Eltern ihre eigene Einschätzung über die Bedeutung der Schulpflicht setzen, wird durch dieses elterliche Verhalten nicht nur die Entwicklung des Kindes zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit,sondern auch dessen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet.Auch kann eine so weitreichende und weichenstellende Entscheidung wie die Frage der Beschulung nicht dem Willen eines siebenjährigen Kindes anvertraut werden, das die damit zusammenhängenden Auswirkungen nicht annähernd überschauen kann. Die ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar.
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 16.08.2022 Az 5 UFH 3/22 aus newsletter Familienanwälte 11-2022